Um die Energiewende auch im Wärmesektor voranzutreiben, hat die Bundesregierung bereits vor einigen Jahren eine Förderung für Solarthermie Anlagen eingerichtet, welche auch heute noch in angepasster Form besteht. Diese Förderung ist jedoch nur eine von vielen, denn auch die Bundesländer haben oft ergänzende Angebote um Solarthermie Anlagen interessanter zu machen. Der Nachteil der zahlreichen Förderungsangebote liegt allerdings ebenfalls auf der Hand: Nicht für alle Angebote gibt es einen entsprechenden Informationstransfer, sodass diese oft völlig unbekannt sind und dem Solarthermie Nutzer so oft einige hundert Euro verloren gehen können. Wir haben daher die verschiedenen Förderungsangebote zusammengefasst.
Bundesweite Förderungen für Solarthermie Anlagen
In den Förderungen muss klar zwischen den Förderungen auf Bundes- und Landesebene unterschieden werden. Erste Anlaufstelle sollten in jedem Fall das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sein. Beide bieten interessante Fördermodelle, mit denen sich bereits verschiedene Arbeiten an der Immobilie unterstützen lassen. Der Vorteil hierbei: Die Förderprogramme können in der Regel kombiniert werden, sodass die Investitionskosten verringert und ergänzend durch einen zinsgünstigen Kredit unterstützt werden können.
BAFA Förderung
Die BAFA Förderung ist für Solarthermie Anlagen sicherlich das bekannteste Förderprogramm. Die Anforderungen bei der Erstinstallation einer Anlage sind eher gering:
- Die Anlage wird zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung verwendet.
- Die Bruttokollektorfläche beträgt mindestens 7m2 bei der Verwendung von Vakuumröhrenkollektoren (9m2 bei Flachkollektoren).
- Das Speichervolumen darf 50 Liter pro m2 Bruttokollektorfläche nicht unterschreiten.
- Der Bauantrag für das Gebäude muss vor dem 01. Januar 2009 gestellt worden sein.
Sind die Anforderungen erfüllt, wird die Solarthermie Anlage mit 90€/m2 bis zu einer Anlagengröße von 40m2 gefördert – mindestens jedoch mit 1500€. Größere Anlagen sind ebenfalls förderbar, hier gibt es jedoch gesonderte Bedingungen, welche direkt beim BAFA angefragt werden sollten.
Kombiförderungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beschränkt sich in seinen Förderprogrammen allerdings keinesfalls auf Solarthermie Anlagen. Sofern diese mit anderen erneuerbaren Energien kombiniert werden, ist es möglich einen Kombibonus zu erhalten. Auch die Verbesserung der installierten Heizungsanlage kann sich vorteilhaft auf die Fördersumme auswirken. Hier lohnt es sich ggf. noch einmal genauer nachzufragen und die Möglichkeiten zu sondieren.
KfW Förderung
Bei der KfW Förderung handelt es sich im Vergleich weniger um eine Förderung sondern vielmehr um einen Kredit, welcher besonders zinsgünstig vergeben wird. Dadurch ist es einfacher die Finanzierung einer geplanten Sanierung zu decken. Hierbei muss nicht zwingend eine Solarthermie Anlage installiert werden. Ausschlaggebend ist das Erreichen eines definierten KfW Standards, welcher im Vorfeld ausgewählt werden sollte. Dies ist für den Endnutzer nicht immer ganz einfach, sodass es hier sinnvoll ist, im Vorfeld einen Berater zu konsultieren. Dieser kann den aktuellen Ist-Zustand der Immobilie bewerten und Hinweise zum Sanierungspotenzial geben. Eine Übersicht der Berater gibt es beispielsweise direkt auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Mögliche Sanierungsarbeiten:
- Verbesserung der Wärmedämmung (Dach, Wände, Fenster)
- Modernisierung der Heizungsanlage
- Einbau eines modernen Heizkessels
- usw.
Förderungen auf Landesebene
Neben den bundesweiten Förderangeboten gibt es auch verschiedene länderspezifische Angebote. Die genauen Inhalte und Vorgaben der Förderungen können entsprechend stark schwanken und ja nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Auch einige Kommunen haben die Notwendigkeit der Erneuerbaren bereits erkannt und fördern entsprechende Arbeiten mit ergänzenden Angeboten.
Baden-Württemberg Zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg bietet die Landesbank ein im Vergleich zur KfW-Bank nochmal vergünstigtes Darlehen. |
Bayern In Bayern ist das Förderprogramm der KfW-Bank die Basis. Die Landesbodenkreditanstalt reduziert hier jedoch den bereits verbilligten Darlehenszins beim Modernisierungsprogamm zusätzlich. |
Berlin Hier vergibt die Investitionsbank von Berlin ein zinsgünstiges Darlehen aus den Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses kann zusätzlich mit einer Zinssubvention von bis zu 0,6% versehen werden. |
Brandenburg Die ILB fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen des RENplus Förderprogramms. |
Bremen Die Hansestadt fördert Mondernisierungsarbeiten an Mietwohnräumen in Stadtgebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Dies betrifft Gebäude in Dremen und Bremerhaven mit mehr als zwei Mietwohnungen und erfolgt über günstige Darlehen der Bremer Aufbau-Bank. |
Hamburg Hier ist es die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) welche energetische Sanierungen an Mietimmobilien mit mindestens drei Wohneinheiten fördert. |
Hessen In Hessen können beim Ministerium für Umwelt, Klimaschutzl, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanzielle Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. |
Mecklenburg-Vorpommern Im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz vergibt das Landesförderinstitut finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung. |
Niedersachsen Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) fördert die Modernisierung und Sanierung von vermieteten aber auch selbst genutzten Wohnräumen durch eine Verbilligung der KfW Darlehen. |
Nordrhein-Westfalen Hier bietet die NRW-Bank zinsgünstige Darlehen für private Hauseigentümer an. Gefördert werden dabei Investitionsmaßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum (auch bei Zweifamilienhäusern). |
Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wird durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH eine Förderung angeboten, welche für Anlagen im Energiebereich gedacht ist sofern eine Verbindung zu erneuerbaren Energien besteht. Gefördert wird hier über Zinszuschüsse. Gleichzeitig fördert hier auch die Investitions- und Strukturbank (ISB), allerdings lediglich Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum und Mieträumen sofern diese Maßnahmen nicht selbst finanziert werden können. |
Saarland Im Saarland wird die Modernisierung von Mietwohnraum in Form von Darlehen durch die Saarländische Investitionsbank AG (SIKB) gefördert, sofern die Menschen im Mitwohnraum auf Unterstützung angewiesen sind. |
Sachsen Hier werden energiesparende Maßnahmen an innerstädtischen, bestehenden Wohngebäuden auf der Grundlage einer energetischen Bewertung durch einen Sachverständigen durch die Sächsische Aufbaubank gefördert. |
Sachsen-Anhalt Zusammen mit der KfW-Bank bietet die Investitionsbank des Bundeslandes zinsgünstige Darlehen für eine lanfristige Finanzierung von Maßnahmen an vermieteten oder selbstgenutzten Wohngebäuden. |
Schleswig-Holstein Hier bietet die Investitionsbank (IB) Unterstützung bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnimmobilien. |
Thüringen Die TAB (Thüringer Aufbaubank) fördert die Modernisierung/Sanierung von selbst genutzten Wohneigentum sofern dieses im Ergebnis dem KfW-Effizienzhaus Status entspricht. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen. |
Förderungen in den Kommunen
Als dritte Ebene einer möglichen Förderung für Solarthermie Anlagen kann auch die eigene Gemeinde befragt werden. Eschborn beispielsweise gibt zusätzlich zur BAFA-Förderung eine ergänzende Förderung für die Installation einer solarthermischen Anlage. Auch andere Städte und Gemeinden haben das Potenzial erkannt und bieten passende Mittel an. Längst ist dies jedoch nicht in ganz Deutschland angekommen, sodass es natürlich auch viele Orte ohne ergänzende, kommunale Förderung gibt. Es lohnt sich aber in jedem Fall einmal an entsprechender Stelle nachzufragen.