Im Oktober diesen Jahres hat die Bundesregierung die Novelle der Energiesparverordnung (EnEV 2014) endgültig beschlossen. Damit wurden einige Änderungen verankert, die ab dem nächsten Jahr schrittweise in Kraft treten werden und für Alt- und Neubauten berücksichtigt werden müssen.
EnEV 2014 – Änderungen für Neu- und Altbauten
In erster Linie richten sich die Änderungen des EnEV 2014 Neubauten. Ab dem 01. Januar 2016 müssen beispielsweise höhere energetische Voraussetzungen mit einem Neubau erfüllt werden. Darunter fallen sowohl Wohn- wie auch Nichtwohngebäude, deren zulässige Gesamtenergieeffizienz um insgesamt 25% gesenkt wurde. Nur 5 Jahre später wird im Jahr 2021 der Niedrigstenergie-Gebäudestandard dann für alle verpflichtend. Wie dieser jedoch aussieht bzw. welche Richtwerte berücksichtigt werden müssen, wird noch bis 2018 bekannt gegeben.
Auswirkungen für Altbauten
Für Altbauten sind nur kleine Änderungen in der EnEV 2014 enthalten. Dennoch sollten natürlcih auch diese beachtet werden. Öl- und Gasheizkessel, die noch vor 1985 eingebaut wurden, müssen beispielsweise ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Auf diese Weise wird systematisch die Sanierung der Heizungsanlagen in deutschen Haushalten vorangetrieben. Für Kessel, die anschließend eingebaut wurden, gilt eine Erneuerungspflicht in einem Intervall von 30 Jahren. Auch die Wärmedämmung wird in der Novelle berücksichtigt: Die oberste Geschossdecke muss beispielsweise den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entsprechen oder wenn nicht bis Ende 2015 entsprechend gedämmt werden. Als oberste Geschossdecke werden dabei all jene Decken betrachtet werden, über die beheizte an unbeheizte Räume angrenzen. Sofern das Dach über der Obergeschossdecke entsprechend den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes isoliert ist, ist eine weitere Dämmung der Decke nicht notwendig.
Für beide Neuerungen gilt zusätzlich eine Ausnahmeregelung: Sofern Sie bereits am 01.02.2012 eine der Wohnungen Ihrer Immobilie selbst genutzt haben, müssen die Änderungen nicht zwingend durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Anpassung erst vom ggf. neuen Besitzer umzusetzen.
Der Energieausweis gemäß EnEV 2014
Neben den Änderungen für die Immobilien selbst, gibt es mit der EnEV 2014 auch eine Änderung des Energieausweises. Er wird für Immobilien immer wichtiger und wird daher zukünftig weitere Kennzahlen enthalten. Verschiedene dieser Werte sind zudem in Immobilienanzeigen zum Vermieten oder auch Verkaufen einer Immobilie anzugeben. Damit soll insbesondere für Interessenten mehr Transparenz geschaffen werden, denn die Energieeffizienz des Objektes ist mit dem neuen Ausweis um einiges leichter einzuschätzen. Um hier ausreichend Gelegenheit zu geben, muss der Energieausweis bereits zum Besichtigungstermin vorgelegt werden.