Nachdem die Diskussion um die geplante EEG-Reform weiterläuft, haben wir uns bzgl. der Möglichkeiten und Aussichten für Verbraucher weiter informiert. Wie bereits vor einigen Tagen geschrieben: Eine Solaranlage rechnet sich auch heute noch! Nun hat die „WirtschaftsWoche“ weitere interessante Ausführungen veröffentlicht. Im Zentrum der Überlegungen steht einmal mehr die geplante Kürzung der Einspeisevergütung. Für neue Solaranlagen wäre dies unproblematisch, für bereits installierte Anlagen könnte eine Kürzung der Einspeisevergütung verfassungswidrig sein.
EEG Reform nicht rechtens?
Diese Frage klingt verlockend, doch bisher ist eine klare Aussage nicht möglich. Die Einspeisevergütung wird für Eigner von Solaranlagen auf 20 Jahre festgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob die Anlage privat oder gewerblich genutzt wird. Die Betreiber haben aufgrund dieser Festschreibung Bestandsschutz, der mit einer eventuellen Kürzung der Einspeisevergütung unterwandert werden würde. Um hier tatsächlich einen Verstoß zu betrachten, wäre zunächst eine Prüfung durch das Verfassungsgericht notwendig. Der von der „WirtschaftsWoche“ befragte Anwalt geht aktuell jedoch davon aus, dass eine Kürzung für bestehende Anlagen keinen Bestand haben würde.
Fazit: Wer jetzt in eine Solaranlage investiert, kann auf eine bessere Förderung trotz EEG Reform hoffen. Alle Komponenten für eine leistungsstarke Anlage von Markenherstellern können Sie günstig auf www.photovoltaikdirekt24.de erwerben.