Förderungen für energetischen Sanieren einmal zusammengefasst

Eine energieeffiziente Sanierung der eigenen Immobilie kann sinnvoll und vor allem lohnend sein. Sie wird zudem vom Staat mit verschiedenen Programmen gefördert, allerdings sollte man hier genau darauf achten was gefördert wird und wie der Antrag richtig zu stellen ist. Um hier etwas Überblick zu schaffen haben wir die wichtigsten Fördermittel zur Modernisierung Ihrer Heizung einmal zusammengefasst.

KfW Förderung für energetisches Sanieren

Die KfW-Bank hat ein umfassendes Förderprogramm, mit welchem eine energetische Sanierung in den zahlreichen, älteren Immobilien Deutschlands unterstützt werden soll. Wer diese Förderung beanspruchen möchte, muss bei der Antragsstellung jedoch einiges beachten:

  • Der Antrag muss vor dem Beginn des eigentlichen Bauvorhabens eingereicht werden. Die Planung und eventuelle Beratungen zur Sanierung werden dabei nicht als Beginn des Bauvorhabens angesehen.
  • Es ist notwendig, dass ein unabhängiger Sachverständiger das Modernisierungsvorhaben vor und nach den Arbeiten beurteilt.
  • Im Anschluss an die energetische Sanierung muss ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.

Die Höhe der Förderung durch die KfW-Bank richtet sich nach der Art des Antrages. Einzelmaßnahmen werden beispielsweise mit 10% – aber maximal 5000€ gefördert. Bei einer energetischen Sanierung, durch welche der Standard des Effizienzhauses 55 erreicht wird, sind sogar bis zu 25% jedoch maximal 15000€ möglich – beim Effizienzhaus 70 sogar bis zu 18750€. Das kann sich schon mal lohnen und sollte daher im Rahmen des energetischen Sanierens in jedem Fall berücksichtigt werden.

Marktanzreizprogramm des BAFA zur energetischen Sanierung

Neben der KfW-Bank bietet auch das BAFA interessante Möglichkeiten zur Förderung der Sanierungsmaßnahmen. Auch hier gibt es einige Dinge beim Stellen des Antrags zu beachten:

  • Der Antrag für die Förderung muss spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage beim BAFA eingereicht sein. Hiervon sind allerdings die Anträge von Unternehmen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden sowie die Anträge für Biomasseanlagen und Solarkollektoranlagen ausgenommen. Diese müssen bereits vor Beginn der eigentlichen Maßen eingereicht werden.
  • Die Voraussetzung für die Förderung eines Kesseltausches ist ein Nachweis der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Ergänzend müssen die in der Anlage enthaltenen Umwälzpumpen die Effizienzklasse A oder den Energieeffizienzindex von 0,27 einhalten.

Das gute dabei, die beiden Förderungen lassen sich miteinander verbinden. Zur idealen Vorgehensweise hierfür oder für weitere Informationen zu den beiden Förderprogrammen können die Seiten der KfW-Bank oder alternativ des BAFA Amtes.

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