Neuordnung der Effizienzhaus Klassen zum 1. April 2016

Zum 1. April diesen Jahres findet er Neuordnung der KfW Effizienzhausklassen statt und daraus resultierend eine Überarbeitung der beiden Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Aufgrund der Änderungen des EnEV zum Jahresbeginn ist eine Reaktion in den Effizienzhausklassen unabdingbar um hier auch weiterhin die geforderten Standards zu erreichen bzw. weiterhin eine Vebresserung zu erwirken. Insbesondere bei den Neubauten haben sich die Berechnungsgrundlagen merkbar verändert, während in den Bestandssanierungen weiterhin die Grenzwerte nach EnEV 2014 verwendet werden können.

Energieeffizient Bauen

Förderprogramm „Energieeffizient bauen“

Die Effizienzhausklasse 70 hat sich seit der Einführung der Klassen zu einer Art Standard für Neubauten entwickelt. Zum 31. März diesen Jahres wird das Effizienzhaus 70 von der KfW Bank nun jedoch nicht mehr gefördert. Durch die Verschärfung des EnEV zum Jahresanfang ist ein gemäß dieser Vorgaben gebautes Haus in gewisser Weise ein Effizienzhaus, dass den Anforderungenn des KfW 70 sehr nahe kommt. Der Abstand der beiden Immobilien ist daher derart gering, dass eine gesonderte Förderung des KfW 70 nicht mehr umzusetzen ist.

Im Ersatz für die weggefallene Effizienzhausklasse KfW 70 wird eine neue Klasse 40 Plus eingeführt. Für Neubauten gibt es ab dem 1. April entsprechend insgesamt drei Klassen: KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der bekannten Werte. Das Effizienzhaus 40 Plus muss jedoch zusätzlich zu den Anforderungen aus KfW 40 noch folgende erfüllen:

  • Es muss eine stromerzeugende Anlage auf der Basis von erneuerbaren Energien installiert werden.
  • Es muss ein stationäres Batteriespeichersystem verbaut werden.
  • Es muss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verbaut werden.
  • Es muss eine Visualisierung der Stromerzeugung sowie des Stromverbrauchs über ein passendes Benutzerinterface bereitgestellt werden.

Hierzu sollte jedoch berücksichtigt werden, dass bereits ein KfW 55 Effizienzhaus ohne eine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nicht mehr vernünftig zu realisieren ist. Einer der genannten 4 Punkte fällt damit also eigentlich weg und die tatsächliche Forderung nach „Mehr-Arbeiten“ begrenzt sich ausschließlich auf die Installation einer stromerzeugenden Anlage in Verbindung mit Speicherung und Visualisierung auf der Basis von erneuerbaren Energien.

Höhere Baukosten – höhere Förderung

Aus der Erweiterung der Anforderungen für ein Effizienzhaus 40 Plus resultieren entsprechend höhere Baukosten. Um hier einen Ausgleich zu schaffen wird die mögliche Fördersumme für energieeffizientes Bauen ab 01. April diesen Jahres auf bis zu 100.000€ angehoben und damit je Wohneinheit verdoppelt. Die äußerst günstigen Konditionen für dieses Darlehen bei der KfW bleiben auch weiterhin bestehen.

Nach Fertigstellung des Baus ist der erfolgreiche Abschluss sowie die Einhaltung der Vorgaben durch einen zugelassenen Energieberater zu dokumenteieren. Bei Vorlage dieser Dokumentation gibt es seitens der KfW Bank einen Tilgungszuschuss von 5% – 15% je nach Effizienzhaus Klasse.

Sanierung zum Effizienzhaus

Energieeffizient Sanieren

Auch das Förderprogramm für Energieeffiziente Sanierungen wird sich zum 1. April diesen Jahres etwas verändern. Die Änderungen gestalten sich im Vergleich zum Neubau allerdings etwas anders. Die Verschärfung des Primärenergiebedarfs gibt es für Bestandsimmobilien beispielsweise nicht. Hier bleibt das bekannte Referenzgebäude die Grundlage für sämtliche Berechnungen. Entsprechend ändern sich auch die bereits bekannten Effizienzhaus Klassen für Bestandsimmobilien nicht. Eine Erhöhung der Förderungssummen ist derzeit ebenfalls nicht angekündigt.

Neue Förderungen für Lüftung und Heizungsanlage

Das sogenannte „Heizungs- / Lüftungspaket“ ist das neue Element in der Förderung von energieeffizienten Sanierungen. Über dieses werden Optimierungen an der bestehenden Heizungsanlage sowie die Installation einer Lüftungsanlage in Bestandsimmobilien gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredites für eines oder beide Pakete in Anlehnung an Einzelmaßnahmen im Rahmen von 50.000€ je Wohneinheit. Mit einem Nachweis von einem zugelassenen Energieberater gibt es zudem einen Tilgungszuschuss von 12,5%.

Anforderungen zur Förderung im „Heizungspaket“

  • Es wird eine Heizung außer Betrieb genommen, die auf der Basis von fossilen Energien arbeitete wobei dieser nicht auf Brennwerttechnik basierte.
  • Die Heizung musste nicht aufgrund der gesetzlichen Austauschpflicht nach EnEV §10 ersetzt werden.
  • Der neue Wärmeerzeuger erfüllt die Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Die Wärmeverteilung sowie die -übergabe wird durch fachgerechte Einregulierung und ergänzende Maßnahmen optimiert. Dazu ist ein hydraulischer Abgleich gemäß Verfahren B des VdZ Formulars nachzuweisen. Sämtliche sich damit ergebende Maßnahmen sind durchzuführen. Sofern vorhanden sind zusätzlich die folgenden Komponenten durch aktuelle Modelle zu ersetzten:
    • falsch dimensionierte Heizkörper
    • unvoreingestellte Thermostatventile
    • Pumpen, die nicht drehzahlgeregelt werden können

Es ist davon auszugehen, dass die Unterstütztung des Austauschs von alten Heizungsanlagen in Bestandsimmobilien der Ansatz hinter dieser neuen Förderung ist. Erste Kritische Stimmen äußern sich allerdings bereits, dass weniger der reine Haizungsaustausch sondern vielmehr die Verbesserung des Wärmebedarfs von Immobilien das Ziel sein sollte.

Anforderungen zur Förderung im „Lüftungspaket“

  • Im Rahmen der Maßnahmen wird eine Zu- bzw. Abluftanlage mit Wärmeübertrager installiert oder erneuert.
  • Ergänzend zur Lüftungsanlage wird mindestens eine Maßnahme an der Gebäudehülle umgesetzt.
  • Es wird eine Luftdichtigkeitsprüfung durchgeführt um die Einhaltung der Anforderungen gemäß EnEV §6 nachzuweisen. Der gemessene Wert darf dabei nicht über n50 = 3,0h-1 liegen.

Weitere interessante Informationen zum Thema finden Sie hier.

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