Innovationsförderung von Solarthermen – wir unterstützen Sie von Anfang an

Jährlich werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zahlreiche Solarthermie Anlagen gefördert. Diese allgemeine Förderung richtet sich allerdings lediglich an kleinere Anlagen bis maximal 40m2 Bruttokollektorfläche. Zudem kann diese allgemeine Förderung ausschließlich für Bestandsimmobilien beantragt werden sofern deren Bauantrag vor 2009 eingereicht wurde. Solarthermie Anlagen sind jedoch auch in größeren Dimensionen sehr interessant. Für diese Anlagen gibt es vom BAFA die sogenannte Innovationsförderung, die zudem auch bei Neubauten Anwendung findet.

Innovationsförderung des BAFA – Inhalte und Vorgaben

Der Definition entsprechend ist die Innovationsförderung für Anlagen gedacht, die innovative Technologien zur Kälte- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien nutzen. Gefördert werden dabei:

  • Solarthermen mit bis zu 100m2 Bruttokollektorfläche auf Gewerbeimmobilien (mit min. 500m2 Nutzfläche) und Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten, wobei die Anlagen wahlweise:
    • zur Brauchwassererwärmung,
    • zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung,
    • oder zur solaren Kälteerzeugung genutzt werden,
    • oder die erzeugte Wärme vorwiegend in ein Wärmenetz eingespeist werden soll.
  • Solarthermen mit einer Bruttokollektorfläche von bis zu 1.000m2 zur Bereitstellung von industrieller und gewerblicher Prozesswärme
  • sekundäre Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Emissionsminderung bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis maximal 100kW Nennwärmeleistung

Die Besonderheit der Innovationsförderung: Entgegen der herkömmlichen BAFA-Förderung sind die genannten Anlagen auch bei einem Neubau förderfähig.

Anforderungen für eine mögliche Innovationsförderung

Mehrfamilienhaus © Rainer Sturm - pixelio.deNutzen Sie die Innovationsförderung für Solarthermen auf Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten).
©: Rainer Sturm / pixelio.de

Um eine Innovationsförderung für eine Solarthermie Anlage mit einer Bruttokollektorfläche von 20-100m2 zu erhalten, ist es wichtig die Anlage für den Antrag zu simulieren. Diese sogenannte Ertragsimulation zeigt die erreichbaren Erträge sowie den zu erwartenden Deckungsgrad der geplanten Anlage.

Als Fachpartner für Solarthermie Anlagen in diversen Größen unterstützen wir Sie natürlich auch auf dem Weg zur Innovationsförderung. Im Gespräch mit Ihnen definieren wir die Anforderungen an die gewünschte Anlage. Auf Grundlage der von uns angebotenen Kollektortypen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Anlage sowie die zugehörige Systemsimulation, mit der sichergestellt werden kann, dass die geplante Anlage die erforderlichen Vorgaben erfüllt: Kollektorwärmeertrag von mindesten 300 kWh/m2 bzw. 350 kWh/m2a sofern die Anlage ausschließlich zur Brauchwassererwärmung genutzt werden soll.

Da aus der Simulation verschiedene Daten in den Antrag für die Förderung übernommen werden müssen, unterstützen wir Sie natürlich auch beim korrekten Ausfüllen. Ergänzend zu der von uns gelieferten Simulation sind dem Antrag folgende Informationen beizulegen:

  • detailliertes Angebot der simulierten Anlage (erhalten Sie von uns)
  • Zeichnung des hydraulischen Systemkonzepts
  • Angabe des durch Simulation berechneten Kollektorwärmeertrags und Dokumentation der Simulation (erhalten Sie von uns)

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